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07.10.2019   Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf

Antiziganistische Diskriminierung durch das Jobcenter


Am 07. Oktober 2019 verweigerte das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Annahme eines SGB II Antrags von einer rumänischen Person, weil kein Dolmetscher dabei war. Laut § 20 Abs. 3 SGB X ist die Bundesagentur für Arbeit zur Annahme aller Anträge gesetzlich verpflichtet. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit antiziganistischen Vorurteilen zu dieser unrechtmäßigen Praxis.

Quelle: Amaro Foro
 
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