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06.08.2019   Bezirk: Spandau

Führerscheinentzug wegen Behinderung angedroht


Ein Mann, der wegen einer Querschnittlähmung im Rollstuhl sitzt, wurde nach seinem Umzug von Hamburg nach Berlin aufgefordert, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs seinen Führerschein zu einer bestimmten Frist in der Führerscheinstelle abzugeben. Er hatte aber in Hamburg auf eigene Kosten ein Gutachten beim TÜV erstellen lassen, in dem ihm nach einem Fahrtest bescheinigt wurde, dass er das Führen eines Fahrzeuges mit Handgas beherrscht, ohne den Straßenverkehr zu gefährden. Das Gutachten aus Hamburg wurde nicht anerkannt. Der Mann klagte gegen diese Entscheidung.

Quelle: Beirat für Menschen mit Behinderung Spandau
 
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