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01.04.2022   Bezirk: Reinickendorf

Diskriminierung durch Soziale Wohnhilfe Reinickendorf


In Reinickendorf kam es zu einer antiziganistisch motivierten Verweigerung von Leistungen durch die Soziale Wohnhilfe, die zum Bezirksamt gehört. Ein rumänischer Mann stellte dort einen Antrag auf Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), weil er und seine Familie obdachlos waren. Behördenmitabeiter*innen verwiesen ihn an die Rückreise nach Rumänien. Sie verstießen damit gegen die Rechtsauffassung des europäischen Freizügigkeitsgesetztes und des Diskriminierungsverbotes gegenüber EU-Bürger*innen. Zudem wurde auf den Zweck der Einreise verwiesen, der allerdings unerheblich bei der Prüfung der Unterbringung nach AOSG unerheblich ist. Zum Schutz der Betroffenen wurde das Datum des Vorfalls anonymisiert.

Quelle: Amaro Foro
 
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